162 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR REISEVERTRÄGE Die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil des zwi- Anfrage). Die Zahlungsart Kreditkarte muss bei Buchung Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat TR schen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Tischler Rei- angegeben werden. Ist ein Einzug von der Kreditkarte zum Stornostaffel berechnet: sen AG (im Folgenden TR genannt) zu Stande kommenden Fälligkeitszeitpunkt nicht möglich, darf TR dadurch entste- • bis 31 Tage vor Abreise 25% unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden Pauschalreisevertrages. Sie gelten nicht für Einzelleistungen hende tatsächliche Mehrkosten verlangen. TR akzeptiert pro • 30 bis 23 Tage vor Abreise 30% auf den Reisepreis zurückzuerstatten. und solche Leistungen, welche als vermittelte Leistungen ge- Zahlungsvorgang eine Kreditkarte. Sollten für eine Zahlung • 22 bis 16 Tage vor Abreise 45% kennzeichnet sind. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften mehrere Kreditkarten genutzt werden, fällt eine Bearbei- • 15 bis 4 Tage vor Abreise 65% 8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen der §§ 651a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel tungsgebühr von € 40 an. • 3 bis 1 Tag vor Abreise 80% TR kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und • am Abreisetag/bei Nichtantritt der Reise 90% kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung füllen diese aus. 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages | Verpflichtung für Mitreisende 1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde TR 3. Leistungsänderungen 3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reise- Ausnahme von den Pauschalierungen: Vereinzelte Reise- von TR nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß ver- leistungen unterliegen abweichenden Stornobedingungen. tragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertra- leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, Diese werden im Angebot und auf der Reisebestätigung ges gerechtfertigt ist. Kündigt TR, so behält TR den Anspruch die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von TR separat aufgezeigt. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind auf den Reisepreis; muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage TR vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen 4.4 Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die TR aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in An- dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergän- unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht die TR zustehende angemessene Entschädigung sei wesent- spruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von zenden Informationen von TR für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. Die von TR beeinträchtigen. 3.2 TR ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderun- gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche gen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund pauschale. 4.5 TR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschä- lich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungs- den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, digungspauschalen eine höhere, individuell berechnete zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindest- SMS oder Textnachricht) klar, verständlich und in hervorge- Entschädigung zu fordern, soweit TR nachweist, dass ihm Der Kunde hat TR oder seinen Reisevermittler zu informieren, 9. Mitwirkungspflichten des Reisenden 9.1 Reiseunterlagen teilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht hobener Weise zu informieren. 3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Ei- wesentlich höhere Aufwendungen als die Entschädigungs- wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist TR verpflichtet, der von TR mitgeteilten Frist erhält. 9.2 Mängelanzeige | Abhilfeverlangen Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen genschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von be- die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der er- den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. Die Buchung kann sonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags sparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elek- geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, kon- der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, tronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Der Buchungs- TR gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten an- eingang stellt noch keine Bestätigung der Annahme des gemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder kret zu beziffern und zu begründen. 4.6 Ist TR infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Rei- einen Reisemangel unverzüglich dem örtlichen Vertreter von TR vor Ort anzuzeigen. Ist ein örtl. Vertreter am Urlaubsort Buchungsauftrags dar. 1.2 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder sepreises verpflichtet, hat TR diese unverzüglich, auf jeden nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel TR an dessen Sitz die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn TR eine Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktritts- zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit den örtl. Ver- Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl, auf die eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch Mitteilung von TR zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde erklärung zu leisten. 4.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB treter bzw. von TR wird der Reisende in den Reiseunterlagen, unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung gegenüber TR reagiert, dann kann er entweder der Vertrags- von TR durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise änderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Soweit TR infolge einer durch TR zustande, welche keiner bestimmten Form bedarf. verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird TR dem Kun- unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Er- schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsan- den eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebe- gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb klärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie TR 7 Tage vor sprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche stätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln. 1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von TR vom Inhalt der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als Reisebeginn zugeht. TR kann die durch den Eintritt des Drit- nach § 651n BGB geltend machen. Der örtl. Vertreter ist be- angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß ten tatsächlich entstehenden, angemessenen Mehrkosten auftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von TR vor, an das Ziffer 3.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Wei- TR für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, se hinzuweisen. 3.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unbe- verlangen. 4.8 Werden nach bestätigter Buchung Änderungen an der jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 9.3 Fristsetzung vor Kündigung Reise auf Wunsch des Kunden vorgenommen, ist dies nur Will ein Kunde | Reisender den Pauschalreisevertrag wegen wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme rührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaf- nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag zu den Bedingun- eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. 1.5 TR weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschrif- tet sind. Hatte TR für die Durchführung der geänderten Reise gen der Ziffern 4.2 ff. und gleichzeitiger Neuanmeldung mög- sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er TR bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere lich. Bei geringfügigen Änderungen und Aufwand berechnet zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. ten (§§ 312 ff. BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § TR nur eine Bearbeitungsgebühr von € 50. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von TR verweigert und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetz- 5. Abweichende Stornierungsbedingungen bei Flügen wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 9.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung; besondere lichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht be- steht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach 4. Rücktritt durch den Kunden | Rücktrittskosten | Um- buchungen 4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisever- Vermittelt TR einen Charter- oder Linienflug zu Spezialtari- Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen. Gepäckverlust, fen, müssen die Storno-Gebührensätze der jeweiligen Flug- -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit gesellschaft zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr angewandt Flugreisen hat der Reisende unverzüglich vor Ort mittels § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen trag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber TR zu erklären. werden, die dem Kunden auf Wunsch gerne zugänglich ge- Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, macht werden. denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. anzuzeigen. Ist die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden, kann die Erstattung abgelehnt werden. Die Schadensanzeige Bestellung des Verbrauchers geführt worden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu 6. Nicht in Anspruch genommene Leistung ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung 2. Zahlungsmodalitäten 2.1 TR und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise- erklären. 4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ver- innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten. Zusätz- tragsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Grün- lich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reise nicht an, so verliert TR den Anspruch auf den Reise- den, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf Reisegepäck unverzüglich TR, dem örtlichen Vertreter oder preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder preis. Stattdessen kann TR eine angemessene Entschädigung anteilige Erstattung des Reisepreises. TR wird sich um Erstat- dem Reisevermittler anzuzeigen. annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungs- verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten tung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger vertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein über- ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig geben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändi- Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durch- unerhebliche Aufwendungen handelt. 10. Beschränkung der Haftung 10.1 Die vertragliche Haftung von TR für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft von TR herbeige- gung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 führung der Reise oder die Beförderung von Personen an % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der 7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmer- zahl führt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 Kontrolle von TR unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann TR kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhen- genannten Grund abgesagt werden kann. Für bestimmte nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vor- nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn TR den gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung Leistungen gelten abweichende Restzahlungsbedingungen, welche gesondert im Angebot gekennzeichnet sind. 2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und|oder die Restzah- kehrungen getroffen worden wären. 4.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Min- destteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu unberührt. 10.2 TR haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Reisepreis abzgl. des Werts der von TR ersparten Aufwen- welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als lung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkei- dungen sowie abzgl. dessen, was TR durch anderweitige Ver- dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. ver- ten, so ist TR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom wendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen muss, angegeben hat und mittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit des Kunden durch TR zu begründen ist. TR hat die nachfol- b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseaus- Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 bis 5 zu belasten. 2.3 Zahlung direkt an TR genden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung späteste Rücktrittsfrist angibt. schreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens 30 Tage unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Wählt der Reisevermittler die Zahlungsart Direktinkasso, hat Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten vor dem vereinbarten Reiseantritt zu erklären. Sollte bereits Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekenn- der Kunde die fälligen Beträge direkt an TR zu leisten. 2.4 Bezahlung mit Kreditkarte Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Min- zeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen destteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat TR un- Bestandteil der Pauschalreise von TR sind und getrennt TR akzeptiert ausschließlich VISA und Mastercard (AMEX auf festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des verzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB