98 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR REISEVERTRÄGE Die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil des zwi- 2.4 Bezahlung mit Kreditkarte durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen hat TR unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch schen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Tischler Rei- TR akzeptiert ausschließlich VISA und Mastercard (AMEX auf festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durch sen AG (im Folgenden TR genannt) zu Stande kommenden Anfrage). Die Zahlungsart Kreditkarte muss bei Buchung Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen geführt, hat TR unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb Pauschalreisevertrages. Sie gelten nicht für Einzelleistungen angegeben werden. Ist ein Einzug von der Kreditkarte zum Stornostaffel berechnet: und solche Leistungen, welche als vermittelte Leistungen Fälligkeitszeitpunkt nicht möglich, darf TR dadurch entste- • bis 31 Tage vor Abreise 25% von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zah- lungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten. gekennzeichnet sind. Sie ergänzen die gesetzlichen Vor- hende tatsächliche Mehrkosten verlangen. TR akzeptiert pro • 30 bis 23 Tage vor Abreise 30% schriften der §§ 651a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und Zahlungsvorgang eine Kreditkarte. Sollten für eine Zahlung • 22 bis 16 Tage vor Abreise 45% 8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum mehrere Kreditkarten genutzt werden, fällt eine Bearbei- • 15 bis 4 Tage vor Abreise 65% BGB) und füllen diese aus. tungsgebühr von € 40 an. • 3 bis 1 Tag vor Abreise 80% TR kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmah- • am Abreisetag/bei Nichtantritt der Reise 90% nung von TR nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages | Verpflichtung für Mitreisende 1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde TR 3. Leistungsänderungen 3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reise- Ausnahme von den Pauschalierungen: Vereinzelte Reise- Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung leistungen unterliegen abweichenden Stornobedingungen. des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt TR, so behält TR den leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, Diese werden im Angebot und auf der Reisebestätigung Anspruch auf den Reisepreis; muss sich jedoch den Wert der den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grund- die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von TR lage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind separat aufgezeigt. 4.4 Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrech- nen lassen, die TR aus einer anderweitigen Verwendung der ergänzenden Informationen von TR für die jeweilige Reise, TR vor Reise-beginn gestattet, soweit die Abweichungen die TR zustehende angemessene Entschädigung sei wesent- nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließ- soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. Die unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht lich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungs- lich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. von TR gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reise- beeinträchtigen. 3.2 TR ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderun- pauschale. 4.5 TR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschä- preis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, gen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund digungspauschalen eine höhere, individuell berechnete 9. Mitwirkungspflichten des Reisenden 9.1 Reiseunterlagen die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, Entschädigung zu fordern, soweit TR nachweist, dass ihm Der Kunde hat TR oder seinen Reisevermittler zu informieren, Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervor- wesentlich höhere Aufwendungen als die Entschädigungs- wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. Die gehobener Weise zu informieren. 3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist TR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der der von TR mitgeteilten Frist erhält. 9.2 Mängelanzeige | Abhilfeverlangen Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Der besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reise- durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen er- der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflich- Buchungseingang stellt noch keine Bestätigung der Annah- vertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, inner- me des Buchungsauftrags dar. 1.2 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von halb einer von TR gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung wirbt, konkret zu beziffern und zu begründen. 4.6 Ist TR infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des tet, einen Reisemangel unverzüglich der örtl. Agentur von TR vor Ort anzuzeigen. Ist eine örtl. Agentur am Urlaubsort nicht gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung an- Reisepreises verpflichtet, hat TR diese unverzüglich, auf je- vorhanden, sind etwaige Reisemängel TR an dessen Sitz zur ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestäti- Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine zunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zu- den Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rück- Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der örtl. Agen- eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch rückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu ver- langen, wenn TR eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde trittserklärung zu leisten. 4.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB tur bzw. von TR wird der Reisende in den Reiseunterlagen, unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige hat die Wahl, auf die Mitteilung von TR zu reagieren oder von TR durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gung durch TR zustande, welche keiner bestimmten Form nicht. Wenn der Kunde gegenüber TR reagiert, dann kann er zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Soweit TR infolge einer bedarf. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird TR entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche ange- die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Er- schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsan- Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger über- boten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. klärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie TR 7 Tage vor sprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche mitteln. 1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von TR vom In- Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht Reisebeginn zugeht. Mehrkosten, die durch den Eintritt eines nach § 651n BGB geltend machen. Die örtl. Agentur ist be- oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mit- Dritten tatsächlich gegenüber Leistungsträgern entstehen, auftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist halt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von TR vor, geteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in an das TR für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 in klarer, verständlicher und werden gesondert berechnet. 4.8 Werden nach bestätigter Buchung Änderungen an der jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 9.3 Fristsetzung vor Kündigung Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die hervorgehobener Weise hinzuweisen. 3.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unbe- Reise auf Wunsch des Kunden vorgenommen, ist dies nur Will ein Kunde | Reisender den Pauschalreisevertrag wegen nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag zu den Bedingun- eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder An-zahlung rührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaf- gen der Ziffern 4.2 ff. und gleichzeitiger Neuanmeldung Art, sofern er erheblich ist, nach § 651 BGB kündigen, hat erklärt. 1.5 TR weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vor- tet sind. Hatte TR für die Durchführung der geänderten Reise möglich. Bei geringfügigen Änderungen berechnet TR nur er TR zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere eine Bearbeitungsgebühr von € 50. setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von TR ver- schriften (§§ 312 ff. BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 5. Abweichende Stornierungsbedingungen bei Flügen weigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 9.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung; besonde- wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesonde- re das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach 4. Rücktritt durch den Kunden | Rücktrittskosten | Um- buchungen 4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reise- Vermittelt TR einen Charter- oder Linienflug zu Spezialtari- re Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen. Gepäckverlust, fen, müssen die Storno-Gebührensätze der jeweiligen Flug- -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit gesellschaft zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr angewandt Flugreisen hat der Reisende unverzüglich vor Ort mittels werden, die dem Kunden auf Wunsch gerne zugänglich ge- Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber TR zu er- macht werden. worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf klären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht anzuzeigen. Ist die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wor- den, kann die Erstattung abgelehnt werden. Die Schadens- denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt 6. Nicht in Anspruch genommene Leistung anzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Bestellung des Verbrauchers geführt worden. werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schrift- Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu er- 2. Zahlungsmodalitäten 2.1 TR und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise- lich zu erklären. 4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die vertragsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus statten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich TR, der örtlichen Reise nicht an, so verliert TR den Anspruch auf den Reise- auf anteilige Erstattung des Reisepreises. TR wird sich um Er- Agentur oder dem Reisevermittler anzuzeigen. preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder preis. Stattdessen kann TR eine angemessene Entschä- stattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungs- annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungs- digung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu träger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich vertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein über- vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen un- um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt. 10. Beschränkung der Haftung 10.1 Die vertragliche Haftung von TR für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt geben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändi- mittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, gung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchti- 7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilneh- merzahl wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Mög- licherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach inter- 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein gen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, TR kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 wenn sie nicht der Kontrolle von TR unterliegen, und sich ihre nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn TR gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung genannten Grund abgesagt werden kann. Für bestimmte Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Min- destteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu unberührt. 10.2 TR haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Leistungen gelten abweichende Restzahlungsbedingungen, welche gesondert im Angebot gekennzeichnet sind. 2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und|oder die Restzah- zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 4.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzgl. des Werts der von TR ersparten Aufwen- dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. ver- lung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkei- dungen sowie abzgl. dessen, was TR durch anderweitige Ver- muss, angegeben hat und mittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, ten, so ist TR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom wendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseaus- Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit des Kunden durch TR zu begründen ist. TR hat die nachfol- die späteste Rücktrittsfrist angibt. schreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 bis 5 zu belasten. 2.3 Zahlung direkt an TR genden Entschädigungspauschalen unter Berück-sichtigung Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens 30 unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt zu erklären. Sollte Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig ge- Wählt der Reisevermittler die Zahlungsart Direktinkasso, hat Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass kennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar der Kunde die fälligen Beträge direkt an TR zu leisten. Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, nicht Bestandteil der Pauschalreise von TR sind und getrennt